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Home / Über uns / Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht
Die Reproduktion aller dem Reprografie-Betrieb übergebenen Vorlagen geschieht unter der Voraussetzung, dass der Besteller die Verantwortung für die Berechtigung der Vervielfältigung auf sich nimmt.

2. Haftung für nicht abgeholte Orginale
Für Orginale, welche nicht innerhalb von vier Wochen nach der Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen.

3. Haftung und Versicherung von Datenträgern
Die Daten werden unter der Voraussetzung bearbeitet, wonach diese ordnungsgemäss gesichert sind.
Sofern für die Weiterverarbeitung Text-, Schrift-, Layout- oder CAD-Programme des Kunden verwendet werden müssen, werden nur die Orginalprogramme des Herstellers akzeptiert. Für allfällige Schäden an der EDV-Einrichtung des Lieferbetriebes, welche durch fehlerhafte oder mit Computerviren behaftete angelieferte Programme entstehen, ist der Auftraggeber vollumfänglich haftbar.

4. Lieferung nach auswärts
Die Verpackung und das Porto werden gesondert verrechnet.
Beschädigungen irgendwelcher Art sind durch die Transportanstalten in Form eines Protokolles sofort beim Eintreffen der Sendung feststellen zu lassen.

5. Mängelrüge
Reklamationen können nur innerhalb von zwei Werktagen nach erfolgter Lieferung berücksichtigt werden.

6. Ausserordentliche Botengänge
Der Zuschlag für Lieferung an Dritte beträgt mindestens Fr. 10.00 oder wird nach Aufwand verrechnet.

7. Lieferzeit
Der Reprografie-Betrieb ist bestrebt, die vereinbarte Lieferzeit einzuhalten. Die angegeben Lieferzeiten sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Fristen infolge höherer Gewalt, Streiks, usw. ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bestellung zu annullieren oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

8. Vom Kunden geliefertes Material
Für Material das vom Besteller selbst zum Bedrucken geliefert wird, geht jegliches Risiko auf Druckergebnis und eventuellen Ausschuss zu Lasten des Bestellers. Angelieferte Materialien sind in der Grösse zu liefern, wie dies der Reprograf vorschreibt. Ausserdem ist genügend Zuschuss mitzuliefern, mindestens ein Exemplar mehr als bestellt oder gemäss Vereinbarung, um die bestellte Auflage erreichen zu können. Für allfällige eintretende Schäden lehnen wir jede Ersatzpflicht ab. Eine Preisreduktion für Druckpreise bei angeliefertem Material kann nicht gewährt werden.

9. Rechnungsstellung
Für regelmässige Kunden Monatsrechung
Für Passanten Barzahlung
Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Fall dem Reprografie-Betrieb gegenüber haftbar, auch wenn die Kopien in seinem Auftrag an Dritte verrechnet werden müssen.

10. Zahlungsbedingungen
Für Passanten und ungekannte Besteller gegen bar.
Die Rechnungen sind zahlbar netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

11. Tarifpreise
Diese verstehen sich in Schweizer Franken rein netto exkl. MwSt. Preis- und Textanpassungen infolge technischer Änderungen bleiben vorbehalten.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Reprografie-Betriebes.

Bei nicht definierten Bedingungen gelten die Statuten und Richtlinien des Verbandes Schweizer Lichtpaus- und Reprografiebetriebe.